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Bausparvertrag
Unter einem Bausparvertrag ist ein Vertrag zu verstehen, der einen Sparvertrag darstellt, welcher zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse geschlossen wird. Der Bausparvertrag lässt sich unterteilen in eine Ansparphase und eine Kreditphase. Bei Vertragsabschluss wird sowohl ein Zinssatz für die Guthabenverzinsung während der Ansparphase vereinbart, als auch ein Zinssatz für die anschließende Darlehensgewährung. Bausparverträge werden meist für Baufinanzierungen eingesetzt, eine Nutzung zur reinen Kapitalanlage durch den Bausparvertrag ist aber ebenfalls möglich. Auch für die Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind Bausparverträge sehr beliebt.
Bei Vertragsabschluss wird eine Bausparsumme festgesetzt, die dann teilweise während der Ansparphase durch regelmäßige Einzahlungen vom Bausparer angespart wird. Zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife wird das Bausparguthaben ermittelt, welches sich aus eingezahltem Guthaben, gewährten Zinsen und Arbeitnehmersparzulage sowie eventueller Wohnungsbauprämie zusammensetzt. Üblicherweise liegt das Bausparguthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung bei ca. 40 bis 50 Prozent der festgelegten Bausparsumme. Die Differenz zur Bausparsumme wird von der Bausparkasse als Darlehen gewährt (Kreditphase). Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt im Vergleich zu herkömmlichen Darlehen relativ schnell. Üblich ist eine Rückzahlung während einer Dauer zwischen sieben und elf Jahren. Die einzelnen Bausparkassen berechnen jährliche Kontoführungsgebühren und am Ende der Laufzeit eine Abschlussgebühr. Die Gebühren variieren zwischen den verschiedenen Bausparkassen.
Die von vielen Arbeitgebern gezahlten vermögenswirksamen Leistungen können zur Ansparung eines Bausparguthabens eingesetzt werden. Durch die anfänglich festgesetzten Zinssätze für die Kreditphase ist die Nutzung eines Bausparvertrages zur Baufinanzierung sehr risikoarm. Dafür muss der Bausparer vergleichsweise niedrige Zinsen während der Ansparphase in Kauf nehmen, aber er ist nicht abhängig von allgemeinen Entwicklungen am Kapital- und Finanzmarkt. Dem Bausparer ist es möglich während der Laufzeit Zahlungen teilweise oder ganz auszusetzen, um bei eventuellen Zahlungsschwierigkeiten flexibel zu bleiben. Derartige Aussetzer in den Zahlungen während der Ansparphase wirken sich anschließend auf die vereinbarte Bausparsumme bzw. die festgesetzte Zuteilungsreife des Bausparvertrages aus. Während der Ansparphase besteht ein normales Kündigungsrecht für Bausparer. Charakteristisch für Bausparverträge sind die niedrigen Zinssätze, die für Darlehen gewährt werden können. Dementsprechend lohnt sich der Abschluss von Bausparverträgen umso mehr, wenn das allgemeine Zinsniveau vergleichsweise hoch ist. Das allgemeine Zinsniveau der letzten Jahre war und ist recht niedrig, woraus resultiert, dass die Bausparkassen umso mehr um Kunden kämpfen müssen und dadurch mit immer attraktiveren Zinsbindungen locken. Einige Bausparkassen bieten bereits Bausparverträge mit Wahlzuteilungsoptionen an, was die Flexibilität des Bausparers und damit die Attraktivität des Bausparvertrages deutlich erhöht. Die Option der Wahlzuteilung verbirgt eine Option, bereits vor der Erreichung der Mindestansparsumme Auszahlungen bzw. Darlehen anfordern zu können.
Aufgrund der hohen Zinsen eignen sich manche Bausparverträge auch zur Geldanlage und stellen somit eine Alternative zu klassischen Anlageformen wie beispielsweise dem Sparbuch dar.
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