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Das Beamtendarlehen
Das Beamtendarlehen fällt unter die Spezialkredite, und unterscheidet sich von normalen Krediten vor allem dadurch, dass das Darlehen aus einer Kombination von Kredit und Lebensversicherung besteht. Einen Beamtenkredit können ausschließlich Personen in Anspruch nehmen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind und Beamte. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme eines Beamtendarlehens liegt in der Regel bei einem Alter von 58 Jahren.
Bei dem Beamtenkredit muss der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit die anfallenden Zinsen für das Darlehen zahlen, und ebenfalls die monatlichen Beiträge für die abgeschlossene Lebensversicherung. Das Beamtendarlehen zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass dieses dem Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit feste und nicht veränderbare Zinssätze bietet. Die Laufzeit des Beamtenkredites kann zwischen 12-20 Jahren abgeschlossen werden. Wie hoch die Kreditsumme ausfällt, ist dabei abhängig von dem jeweiligen Einkommen. Die Kreditinstitute gewähren, aufgrund des gesicherten Einkommens, meist eine Kreditsumme von dem 20-24fachen des monatlichen Nettoeinkommens. Die Raten die monatlich für die Lebensversicherung gezahlt werden müssen, sind abhängig vom Eintrittsalter des Kreditnehmers. Nach dem Ablauf der Versicherung wird diese dazu genutzt, um das aufgenommene Beamtendarlehen zu tilgen. Der Kreditnehmer zahlt somit bis zum Ablauf des Darlehens ausschließlich die anfallenden Zinsen und die monatlichen Beiträge für die Versicherung. Alle Überschussanteile und Zinsen, die durch die Versicherung erwirtschaftet werden, erhält der Beamte dabei direkt ausgezahlt. Der Beamtenkredit ist an keinen Verwendungszweck gebunden und kann vollkommen frei verwendet werden. Eine Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens ist jedoch, dass bereits bestehende Ratenkredite abgelöst werden.
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