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Das Grundschulddarlehen

Das Grundschulddarlehen wird in der Regel dazu verwendet, um den Bau, bzw. den Kauf einer Immobilie, abzusichern. Vor einigen Jahren war es in den meisten Fällen üblich, eine Hypothek auf den Neubau aufzunehmen. Das Grundschulddarlehen bietet gegenüber der Hypothek den Vorteil, dass dieses meist zu wesentlich günstigeren Zinsen vergeben wird. Bei der Vergabe von Krediten verlangt das zuständige Kreditinstitut Sicherheiten. Mit dem Grundschulddarlehen wird die Kreditsumme durch eine Eintragung in das Grundbuch abgesichert. Sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein die monatlichen Raten zu zahlen, hat die Bank das Recht, das Haus und das Grundstück versteigern zu lassen. Aus dem Verkaufserlös wird das Kreditinstitut die offene Kreditsumme begleichen.

Das Grundschulddarlehen wird entweder als freies oder zweckgebundenes Darlehen vergeben. Bei dem freien Grundschulddarlehen kann der Darlehensnehmer die Kreditsumme ganz nach seinem Ermessen verwenden. Vergleichbar ist das freie Grundschulddarlehen mit einem normalen Kredit, der lediglich durch eine Eintragung in das Grundbuch gesichert wird. Das zweckgebundene Grundschulddarlehen ist an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Bei dem zweckgebundenen Darlehen muss der Darlehensnehmer die gewährte Kreditsumme für die jeweilige Immobilie verwenden, wie zum Beispiel für eine Renovierung oder einen Anbau. Bei dieser Art des Grundschulddarlehens ist der Kreditnehmer dazu verpflichtet nachzuweisen, dass das gewährte Darlehen für die Immobilie verwendet wurde, und die Bank hat jederzeit das Recht, einen dementsprechenden Nachweis zu verlangen.